Welche der nachgenannten Aussagen zur Verbissaufnahme im Rahmen der Erstellung des Forstlichen Gutachtens in Bayern sind richtig?
Die Auswahl der Flächen für die Verbissaufnahme erfolgt jährlich wechselnd und willkürlich
Bei der Verbissaufnahme werden auch durch Zaun vor Verbiss geschützte Flächen aufgenommen
Um die Objektivität während der Verbissaufnahmen zu gewährleisten, muss der Datenaufnehmer hierbei allein sein
Die Auswahl der Verbissaufnahmefläche erfolgt nach einem systematischen Gitternetz
Bei der Verbissaufnahme ist die Teilnahme von Grundeigentümer und Jagdrevierinhaber möglich