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Welche der nachgenannten Aussagen zur Verbissaufnahme im Rahmen der Erstellung des Forstlichen Gutachtens in Bayern sind richtig?
A
Die Auswahl der Flächen für die Verbissaufnahme erfolgt jährlich wechselnd und willkürlich
B
Bei der Verbissaufnahme werden auch durch Zaun vor Verbiss geschützte Flächen aufgenommen
C
Um die Objektivität während der Verbissaufnahmen zu gewährleisten, muss der Datenaufnehmer hierbei allein sein
D
Die Auswahl der Verbissaufnahmefläche erfolgt nach einem systematischen Gitternetz
E
Bei der Verbissaufnahme ist die Teilnahme von Grundeigentümer und Jagdrevierinhaber möglich