Unter welcher Bedingung ist eine Schwarzwildkirrung im Bundesland Wien rechtlich zulässig?
Sie ist erlaubt, sofern auf dem betreffenden Grundstück die Jagd nicht ruht.
Sie ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 1.000 Metern zur nächsten Siedlung gewahrt bleibt.
Sie ist im gesamten Wiener Stadtgebiet aus Sicherheitsgründen generell verboten.
Sie ist ausschließlich in den Monaten Oktober bis Januar zur Bestandsregulierung gestattet.