Ein Landwirt will im Juli nach der Ernte das Gerstenstroh auf dem Acker verbrennen. Darf er das?
Ja, Stroh darf nach der Ernte generell auf dem Acker verbannt werden, da die Asche wertvolle Pflanzennährstoffe enthält.
Nein, außer mit Genehmigung durch die Naturschutzbehörde.
Nein, nur das später anfallende Weizenstroh darf verbrannt werden.