Ist die Verwendung eines Nachtsichtgerätes in Verbindung mit einem Rotpunkt-Reflexvisier als Zielhilfe zulässig?
Die Nutzung als Zielhilfe ist erlaubt.
Eine Verwendung im Jagdbetrieb ist verboten.
Nachsichtgeräte sind ausschließlich zur Wildbeobachtung zulässig.