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Wie ist der JGH im LJG B definiert?
A
Angehörige einer anerkannten Jagdhundrasse
B
Eigentümer ist Jagdscheininhaber
C
für die jagdliche Zweckbestimmung gezüchtet, ausgebildet, gehalten , geführt; ….."...die ihre jagdliche Brauchbarkeit durch eine entsprechende Prüfung für den jeweiligen Einsatz nachgewiesen haben.