Wie ist der JGH im LJG B definiert?

A

Angehörige einer anerkannten Jagdhundrasse

B

Eigentümer ist Jagdscheininhaber

C

für die jagdliche Zweckbestimmung gezüchtet, ausgebildet, gehalten , geführt; ….."...die ihre jagdliche Brauchbarkeit durch eine entsprechende Prüfung für den jeweiligen Einsatz nachgewiesen haben.