Wann ist ein Hund im Sinne des Jagdgesetzes brauchbar?

A

wenn er die FG A bestanden hat

B

wenn er eine Prüfung bestanden hat, welche die in der JagdHBV festgelegten jeweiligen Mindestanforderungen erfüllt

C

wenn er nach Auffassung des Besitzers für die Arbeit geeignet ist