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Gibt es eine Mindestpachtdauer für Jagdpachtverträge?
„Die Mindestpachtzeit beträgt für Niederwildbezirke neun Jahre, für Hochwildbezirke zwölf Jahre. Ein Jagdbezirk ist nur dann ein Hochwildjagdbezirk, wenn ein Abschuss von Hochwild über mindestens drei Jahre in Folge bereits erfolgt ist. Jagdbezirke, in denen als Hochwild nur Schwarzwild vorkommt, gelten als Niederwildjagdbezirk.“
Siehe: § 13 II BbgJagdG