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Gibt es eine Mindestpachtdauer für Jagdpachtverträge?


„Die Mindestpachtzeit beträgt für Niederwildbezirke neun Jahre, für Hochwildbezirke zwölf Jahre. Ein Jagdbezirk ist nur dann ein Hochwildjagdbezirk, wenn ein Abschuss von über mindestens drei Jahre in Folge bereits erfolgt ist. , in denen als nur vorkommt, gelten als Niederwildjagdbezirk.“

Siehe: § 13 II BbgJagdG