Wer fungiert in Österreich als Waffenbehörde der ersten Instanz?
Der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde als Ortspolizeibehörde
Ausschließlich das Bundesministerium für Inneres als oberste Instanz
Die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Landespolizeidirektion (sofern diese zugleich Sicherheitsbehörde einer Gemeinde ist)
Die jeweilige Landesregierung in Kooperation mit dem Landesjagdverband