Welche rechtlichen Konsequenzen und Merkmale sind mit der Erklärung eines Waldgebietes zum Bannwald verbunden?
Die Jagd wird in Bannwäldern generell und ausnahmslos untersagt, um die natürliche Verjüngung des Waldes nicht durch Beunruhigung zu stören.
Die Erklärung zum Bannwald erfolgt durch den Jagdausschuss, wodurch dieser das Recht erhält, die Jagd ohne Entschädigung des Eigentümers einzustellen.
Er dient der Abwehr spezifischer Gefahren und kann behördlich angeordnete Jagdbeschränkungen sowie spezielle Bewirtschaftungsvorschriften umfassen.
Ein Bannwald wird ausschließlich zum Schutz bedrohter Pflanzenarten errichtet, wobei jagdliche Einschränkungen gesetzlich nicht zulässig sind.