Innerhalb welcher Frist und durch wen muss ein Jagdpachtvertrag in Tirol der Behörde zur Genehmigung vorgelegt werden?
Innerhalb von drei Wochen nach dem Vertragsschluss durch den Verpächter.
Innerhalb von vier Wochen nach dem Vertragsschluss durch den Jagdausschuss.
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Vertragsschluss durch den Pächter.
Innerhalb von acht Tagen nach dem Vertragsschluss durch den Jagdleiter.