Welche Aussage zur Anerkennung der Jagdprüfung innerhalb Österreichs ist korrekt?
Die Prüfung gilt ausschließlich in dem Bundesland, in dem sie abgelegt wurde; für andere Bundesländer ist eine Ergänzungsprüfung nötig.
Die bestandene Jagdprüfung eines Bundeslandes wird bundesweit anerkannt, sodass damit in jedem Bundesland eine Jagdkarte beantragt werden kann.
Die Jagdprüfung ist eine freiwillige Qualifikation und keine rechtliche Voraussetzung für die Erteilung der ersten Jagdkarte.
Die Anerkennung ist auf die drei angrenzenden Nachbarbundesländer des Prüfungsortes beschränkt.