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Der Jagdpachtvertrag
A
Ist der zuständigen Behörde anzuzeigen
B
Vor Ablauf von drei Wochen nach Anzeige des Vertrages durch einen Beteiligten darf der Pächter die Jagd nicht ausüben
C
Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen
Der Jagdpachtvertrag
Ist der zuständigen Behörde anzuzeigen
Vor Ablauf von drei Wochen nach Anzeige des Vertrages durch einen Beteiligten darf der Pächter die Jagd nicht ausüben
Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen