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Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie)
A
beschreibt die Anforderungen, die in Europa beheimatete Vogelarten an ihre Biotope stellen.
B
regelt den Bestandsschutz, die Haltung und Vermarktung sämtlicher Vogelarten, die in den Mitgliedsstaaten heimisch sind.
C
regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft.