Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie)
beschreibt die Anforderungen, die in Europa beheimatete Vogelarten an ihre Biotope stellen.
regelt den Bestandsschutz, die Haltung und Vermarktung sämtlicher Vogelarten, die in den Mitgliedsstaaten heimisch sind.
regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft.