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Den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson auf dem Schießstand ist Folge zu leisten:
A
nur im Wettkampf.
B
nur bei Gefahr im Verzug.
C
immer.
Den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson auf dem Schießstand ist Folge zu leisten:
nur im Wettkampf.
nur bei Gefahr im Verzug.
immer.