344 / 535
Wer darf auf einer Schießstätte Aufsicht führen?
A
alle Vereinsmitglieder.
B
der Eigentümer der Schießstätte.
C
alle vom Betreiber bestellten Personen.
Wer darf auf einer Schießstätte Aufsicht führen?
alle Vereinsmitglieder.
der Eigentümer der Schießstätte.
alle vom Betreiber bestellten Personen.