Wie ist mit einem Hornissennest in einer Jagdkanzel umzugehen, wenn ein Bekannter den Einsatz von Gift-Spray empfiehlt?
Das Nest darf im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ohne Genehmigung vernichtet werden.
Der Einsatz von Insektenspray ist zulässig, sofern die Kanzel regelmäßig jagdlich genutzt wird.
Das Nest darf auf keinen Fall mit einem Spray bekämpft oder eigenmächtig zerstört werden.
Das Nest muss umgehend entfernt werden, da es eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.