Ab welcher zusammenhängenden Grundstücksfläche wird in der Regel ein Einzeljagdbezirk gebildet?
Der Bezirk wird gebildet, wenn die Fläche eines zusammenhängenden Grundstücks mindestens 150 Hektar umfasst.
Der Bezirk wird gebildet, wenn die Fläche eines zusammenhängenden Grundstücks über 50 Hektar beträgt.
Der Bezirk wird gebildet, wenn die Fläche eines zusammenhängenden Grundstücks über 200 Hektar beträgt.
Der Bezirk wird gebildet, wenn die Fläche eines zusammenhängenden Grundstücks über 75 Hektar beträgt.