Welche formale Bedingung muss bei der Übertragung des Jagdausübungsrechts durch einen Pachtvertrag erfüllt sein?
Die Übertragung erfolgt formlos durch Eintragung in die Jagdkarte.
Der Vertrag muss zwingend notariell beurkundet werden.
Eine mündliche Vereinbarung unter Zeugen ist ausreichend.
Der Jagdpachtvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.