1396 / 316
Was schreibt die Unfallverhütungsvorschrift (VSG 4.4) für den Bau von Jagdleitern vor?
Musterantwort
Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig. Sie sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen.