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Welche jagdrechtlichen Vorschriften muss ein Jagdausübungsberechtigter vor der Errichtung von Jagdeinrichtungen beachten?
Musterantwort
Errichtung auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, wenn dies zuvor dem Grundeigentümer angezeigt wurde und sich die Anzahl auf ein angemessenes Maß beschränkt. Der Grundeigentümer darf den Errichtungen widersprechen, wenn eine Duldung unzumutbar ist.