Was ist Jagdwilderei?
Verletzung fremden Jagdrechts.
Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts dem Wilde nachstellt, es fängt oder erlegt, oder eine Sache die dem Jagdrecht unterliegt sich zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.