Wer darf in einem befriedeten Bezirk Füchse, Steinmarder, Iltisse und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?
Der Grundeigentümer oder der Nutzer des Grundstücks, wenn er die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zum Töten eines warmblütigen Wirbeltieres nachweisen kann
Der Jagdausübungsberechtigte
Der bestätigte Jagdaufseher