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Wo darf die Jagd grundsätzlich nicht ausgeübt werden?
A
Unter 100 Meter um bebaute Grundstücke
B
Auf unter 5 ha großen Gewässern
C
An Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde