An welchen Leitern sind aufgenagelte, nach unten abgestützte Sprossen zulässig?

Erklärung:

„Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig. Sie sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen.“ (Siehe: Unfallverhütungsvorschrift)

A

an senkrecht stehenden Leitern

B

an geneigt stehenden Leitern

C

an allen Leitern