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An welchen Leitern sind aufgenagelte, nach unten abgestützte Sprossen zulässig?
„Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig. Sie sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen.“ (Siehe: Unfallverhütungsvorschrift)