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Unter welcher Voraussetzung dürfen in Niedersachsen wildernde Hauskatzen vom Jagdschutzberechtigten getötet werden?
A
wenn die Katze mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt ist
B
wenn die Katze mehr als 300 Meter vom nächsten Dorf entfernt ist
C
wenn die Katze mehr als 200 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt ist