Unter welcher Voraussetzung dürfen in Niedersachsen wildernde Hauskatzen vom Jagdschutzberechtigten getötet werden?

A

wenn die Katze mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt ist

B

wenn die Katze mehr als 300 Meter vom nächsten Dorf entfernt ist

C

wenn die Katze mehr als 200 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt ist