558 / 576
Wann gilt in Niedersachsen Leinenzwang für Hunde in der freien Landschaft?
Im niedersächsischen Waldgesetz wird der Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli als allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit definiert. In diesem Zeitraum müssen Hunde an der Leine geführt werden. Ausnahmen gibt es für Hüte-, Dienst- oder Jagdhunde während der rechtmäßigen Jagdausübung. Siehe: § 33 I 1 NWaldLG