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Wann gilt in Niedersachsen Leinenzwang für Hunde in der freien Landschaft?


Im niedersächsischen Waldgesetz wird der Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli als allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit definiert. In diesem Zeitraum müssen Hunde an der Leine geführt werden. Ausnahmen gibt es für Hüte-, Dienst- oder während der rechtmäßigen . Siehe: § 33 I 1 NWaldLG