Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelrichtlinie)

A

beschreibt die Anforderungen, die in Europa beheimatete Vogelarten an ihre Biotope stellen.

B

regelt den Schutz, die Bewirtschaftung und Regulierung sämtlicher Vogelarten, die in den Mitgliedsstaaten heimisch sind.

C

regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft.