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Den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson auf dem Schießstand ist Folge zu leisten:
A
Nur im Wettkampf.
B
Nur bei Gefahr im Verzug.
C
Immer.
Den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson auf dem Schießstand ist Folge zu leisten:
Nur im Wettkampf.
Nur bei Gefahr im Verzug.
Immer.