Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbotes?
Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.
Eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenaufgang
Nachtzeit ist die Zeit, in welcher der Mond aufgegangen ist.
Eineinhalb Stunden vor Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.