Ist ein Jagdgast zur Durchführung von Hegemaßnahmen verpflichtet?

A

Ja, auf Verlangen des Pächters

Im BJG ist das Jagdrecht unauflösbar mit der Pflicht zur Hege verbunden. Diese Pflicht zur Hege gilt bundesweit für den Jagdpächter. Im Landesjagdgesetz NRW wird außerdem der Jagdgast erwähnt.

„Auf Verlangen des Pächters ist der Jagdgast verpflichtet, bei der Durchführung erforderlicher Hegemaßnahmen in angemessenem Umfang mitzuwirken.“ (§ 12 LJG NRW )

B

Nein, es gibt keine Verpflichtung zur Hege.

C

Ja, ein Jagdgast muss immer Hegemaßnahmen durchführen, da im Bundesjagdgesetz die Pflicht zur Hege mit dem Jagdrecht verbunden ist.