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Dürfen Waldfrüchte in geringen Mengen gesammelt werden?
A
Ja, für den eigenen Gebrauch
Auch hier gibt es eine Bundesregelung. In § 39 Bundesnaturschutzgesetz wird „jedem“ das Recht eingeräumt in geringen Mengen für den eigenen Gebrauch zu sammeln.
B
Ja, aber nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde.
C
Nein, das ist in ganz Deutschland verboten.