Dürfen Waldfrüchte in geringen Mengen gesammelt werden?
Ja, für den eigenen Gebrauch
Auch hier gibt es eine Bundesregelung. In § 39 Bundesnaturschutzgesetz wird „jedem“ das Recht eingeräumt in geringen Mengen für den eigenen Gebrauch zu sammeln.
Ja, aber nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde.
Nein, das ist in ganz Deutschland verboten.