Dürfen Waldfrüchte in geringen Mengen gesammelt werden?

A

Ja, für den eigenen Gebrauch

Auch hier gibt es eine Bundesregelung. In § 39 Bundesnaturschutzgesetz wird „jedem“ das Recht eingeräumt in geringen Mengen für den eigenen Gebrauch zu sammeln.

B

Ja, aber nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde.

C

Nein, das ist in ganz Deutschland verboten.