Welche Aufgaben hat die Landschaftswacht?
Die richtige Bezeichnung im Landesnaturschutzgesetz ist Naturschutzwacht.
Benachrichtigung der zuständigen Behörden bei nachteiligen Veränderungen in der Landschaft
Genehmigung von Zäunen zur Verhütung von Wildschäden
Abwenden von Schäden an Natur und Landschaft
Durchführung der Landschaftsplanung (z. B. Genehmigung von Ansitzen)