Was ist nach § 7 der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" bei der Errichtung von Hochsitzleitern mit aufgenagelten Sprossen zu beachten?

A

Aufgenagelte Sprossen sind grundsätzlich nicht zulässig.

B

Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig.

C

Aufgenagelte Sprossen sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen.

D

Zum Abstützen aufgenagelter Sprossen dürfen ausschließlich Spezialbeschläge zum Aufschrauben aus Edelstahl verwendet werden; die Schrauben müssen ebenfalls aus Edelstahl sein. Die "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" enthält eine Liste zugelassener Produkte.