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Was ist nach § 7 der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" bei der Errichtung von Hochsitzleitern mit aufgenagelten Sprossen zu beachten?
A
Aufgenagelte Sprossen sind grundsätzlich nicht zulässig.
B
Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig.
C
Aufgenagelte Sprossen sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen.
D
Zum Abstützen aufgenagelter Sprossen dürfen ausschließlich Spezialbeschläge zum Aufschrauben aus Edelstahl verwendet werden; die Schrauben müssen ebenfalls aus Edelstahl sein. Die "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" enthält eine Liste zugelassener Produkte.