A
spätestens innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Pachtverhältnisses
B
unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Pachtverhältnisses
C
spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Pachtverhältnisses
D
Es besteht keine Pflicht die alten Jagdeinrichtungen zu entfernen, da sie der neue Pächter wieder verwenden kann.