Die Amtszeit des Jagdvorstandes ...

A

beträgt fünf Jahre.

B

ist zeitgleich mit der Mindestpachtdauer eines Jagdpachtvertrages; das heißt, sie soll mindestens acht Jahre betragen.

C

ist im Musterjagdpachtvertrag festgelegt, den die Genossenschaft mit 2/3 Mehrheit beschließt; sie soll jedoch aber grundsätzlich 5 Jahre betragen.

D

beträgt vier Jahre (Hälfte der Mindestpachtdauer).