Beschlüsse der Angliederungsgenossenschaft bedürfen ...
nur der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen
nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen.
der Mehrheit sowohl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
sowohl der 2/3-Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der 2/3-Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.