Beschlüsse der Angliederungsgenossenschaft bedürfen ...

A

nur der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen

B

nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen.

C

der Mehrheit sowohl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

D

sowohl der 2/3-Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der 2/3-Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.