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§ 20 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes fordert die Länder auf, ein Netz verbundener Biotope zu schaffen. Wie viel Prozent der jeweiligen Landesfläche sollen diese Flächen umfassen?
A
mindestens 1 Prozent
B
mindestens 3 Prozent
C
mindestens 5 Prozent
D
mindestens 10 Prozent