§ 20 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes fordert die Länder auf, ein Netz verbundener Biotope zu schaffen. Wie viel Prozent der jeweiligen Landesfläche sollen diese Flächen umfassen?
mindestens 1 Prozent
mindestens 3 Prozent
mindestens 5 Prozent
mindestens 10 Prozent