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Nach dem Tierschutzgesetz darf eine Person ein Wirbeltier töten, wenn sie die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Welche Personen zählen grundsätzlich zu diesem Personenkreis?
A
jede erwachsene (volljährige) Person
B
Jäger im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd
C
Tierärzte
D
Züchter von Nutzvieh (z.B. Schafzüchter)