Nach dem Tierschutzgesetz darf eine Person ein Wirbeltier töten, wenn sie die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Welche Personen zählen grundsätzlich zu diesem Personenkreis?
jede erwachsene (volljährige) Person
Jäger im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd
Tierärzte
Züchter von Nutzvieh (z.B. Schafzüchter)