Wann gilt die Errichtung eines neuen Hochsitzes im Allgemeinen NICHT als "Eingriff" in die Landschaft?
wenn er nicht höher als 2 Meter ist
wenn der umbaute Raum nicht größer als 2 Kubikmeter ist
wenn er ausschließlich aus Holz gebaut wurde
wenn es sich um die Errichtung eines einfachen, der Landschaft angepassten Hochsitzes handelt.