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Nach den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (ehemals Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft "UVV-Jagd“) müssen Hochsitze geprüft werden
A
nur, wenn die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft dies anordnet
B
mindestens alle 5 Jahre
C
nur, wenn der Revierinhaber dies anordnet
D
nur einmal im Jahr
E
vor jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich