Nach den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (ehemals Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft "UVV-Jagd“) müssen Hochsitze geprüft werden
nur, wenn die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft dies anordnet
mindestens alle 5 Jahre
nur, wenn der Revierinhaber dies anordnet
nur einmal im Jahr
vor jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich