Ist das Sammeln von allgemein geschützten Blumen, Heilkräutern, Pilzen und Früchten in der Natur und Landschaft zulässig?
Die pflegliche Entnahme aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, ist in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf zulässig
wegen des allgemeinen Schutzes der Pflanzen ist die Entnahme generell verboten
die wildwachsenden Naturerzeugnisse dürfen im Hinblick auf den Erhalt der Artenvielfalt nicht gesammelt werden
das Sammeln ist unzulässig, da es zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen von schutzwürdigen Biotopen führen kann
in öffentlich bekannt gemachten Biotopen ist das Sammeln zulässig