Welche Institution ist für den Erlass der Jagdunfallverhütungsvorschriften (VSG 4.4) zuständig?
Der jeweilige Landtag des Bundeslandes
Der Deutsche Jagdverband (DJV)
Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (Landwirtschaftliche Sozialversicherung) ist für deren Erlass zuständig.
Die staatliche Landesforstverwaltung