Welche Formvorschrift gilt beim Abschluss eines Jagdpachtvertrages?
Ein Jagdpachtvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form mit notarieller Beurkundung gültig.
Für den Jagdpachtvertrag besteht keinerlei Formvorschrift.
Der Jagdpachtvertrag muss schriftlich abgeschlossen und von mindestens zwei Zeugen unterzeichnet werden.
Der Jagdpachtvertrag muss zwingend in Schriftform abgeschlossen werden.