Ein Spaziergänger hat es sich auf Ihrem Hochsitz bequem gemacht. Welche Maßnahme ist Ihnen als Jäger erlaubt?
Sie dürfen dem Besucher gegenüber mit dem Gebrauch Ihrer Jagdwaffe drohen, um ihn zum Verlassen zu bewegen.
Sie dürfen die Polizei rufen und die sofortige Verhaftung des Besuchers wegen Hausfriedensbruchs verlangen.
Waldbesucher sind grundsätzlich berechtigt, jagdliche Einrichtungen zur Wildbeobachtung zu benutzen. Sie sind daher verpflichtet, eine andere Einrichtung aufzusuchen.
Das Betreten jagdlicher Einrichtungen ist ohne entsprechende Befugnis nicht gestattet, weshalb Sie die Person auffordern dürfen, die Einrichtung zu verlassen.