Welches Kernprinzip liegt dem Tierschutzgesetz zugrunde?
Tiere sind als Mitgeschöpfe durch das Grundgesetz (GG) unter den besonderen verfassungsmäßigen Schutz des Menschen gestellt
Der Mensch ist verpflichtet, das natürliche Verhalten jedes Tieres in jeder Lebenssituation vollständig zu erhalten
Ohne vernünftigen Grund darf niemand einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen
Tier und Mensch teilen das gleiche Schmerzempfinden, daher ist jede Tierquälerei verboten