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Was ist seit Februar 2023 in Bezug
auf
Schrotmunition in Feuchtgebieten zu beachten?
Erklärung
Musterantwort
Gemäß der EU-Verordnung 2021
/57 besteht ein Verbot des Verschießens und des Mitführens bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten sowie in einer Pufferzone von 100 Metern um diese Gebiete.
Ausnahme: Nur bleifreie Schrotmunition (z.B. Stahl, Wismut, Zink) darf in diesen Bereichen verwendet werden.
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