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Was ist der Grundsatz des Tierschutzgesetzes in Bezug
auf
die
Jagd
?
Erklärung
Musterantwort
Gemäß § 1 TierSchG darf niemand einem
Tier
ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Die
Jagd
als nachhaltige Nutzung ist ein anerkannter vernünftiger Grund, sofern die tierschutzgerechte Ausübung (waidgerechte Erlegung) sichergestellt ist.
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