Welche dieser Aussagen treffen auf Reviereinrichtungen zu?
Für die Errichtung von Reviereinrichtungen bestehen keinerlei Vorschriften
Reviereinrichtungen dürfen nicht ohne Zustimmung des Grundeigentümers errichtet werden
Für die Errichtung von Hochständen und Hochsitzen, welche mehr als 2 Meter hoch sind, braucht es eine Baukonzession
Reviereinrichtungen dürfen nur mit der Zustimmung der Revierleitung errichtet werden