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Wer ist in der Regel Ansprechpartner für naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen?
A
Die Gemeinde.
B
Die untere Forstbehörde.
C
Die untere Naturschutzbehörde.
Wer ist in der Regel Ansprechpartner für naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen?
Die Gemeinde.
Die untere Forstbehörde.
Die untere Naturschutzbehörde.