Welche Regelungen gibt es bezüglich des Mitführens eines Dienstausweises für Jagdschutzorgane in Vorarlberg?

Vorarlberg (Österreich)

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Jagdschutzorgane müssen in Vorarlberg während ihrer Tätigkeit:

  • Dienstabzeichen tragen (sichtbar am Körper)
  • Dienstausweis mitführen (jederzeit griffbereit)
  • Dienstausweis auf Verlangen vorweisen (gegenüber kontrollierten Personen)

Wichtig: Beide Dokumente werden nach der Angelobung ausgehändigt und müssen bei Beendigung der Tätigkeit unverzüglich an die Behörde zurückgestellt werden.

Vorarlberg (Österreich)

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